Herzlich willkommen an der

Gemeinschaftsgrundschule

St. Tönis Hülser Straße

Aktuelles: Zu Fuß zur Schule 15.-26.9.

Unser Terminkalender

Ordnung zur Nutzung digitaler Endgeräte

1. Grundsätze

Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

 

2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

2.1. Allgemeine Regelungen

Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt. Entsprechende Endgeräte (Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte) müssen ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier formulierte Regelung zum Schutze aller Schülerinnen und Schüler und um den Schulbetrieb nicht zu stören auch für weitere Personengruppen gilt. Eltern, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, Praktikantinnen und Praktikanten sowie weiteren Besuchern ist die private Nutzung mobiler Endgeräte während des Schulbetriebs nicht gestattet.

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt.

 

2.2. Sonderregelungen

Schülerinnen und Schüler können in dringenden Fällen über das Sekretariat ihre Eltern kontaktieren. Die Nutzung eines privaten Endgerätes ist nicht nötig.

Sofern medizinische Gründe die Nutzung eines digitalen Endgerätes begründen, findet frühzeitig eine Rücksprache mit der Klassenleitung sowie der Schulleitung statt. In diesem Fall können Familien eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Nutzung digitaler Geräte beantragen.

Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys und weitere digitale Endgeräte ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken nutzen.

 

3. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die hier formulierte Ordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:

 

Verstoß Maßnahme
erstmalige Missachtung der Regeln in der Regel Ermahnung durch Lehrkraft
wiederholte Nutzung trotz Ermahnung

in der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages)

→ Schülerin bzw. Schüler legt Endgerät selbst auf das Pult der Lehrkraft und holt dieses abschließend selbstständig ab

Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts)

In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch

→ Schülerin bzw. Schüler gibt Endgerät selbst in der Verwaltung ab

Nutzung in Prüfungssituationen Wertung als Täuschungsversuch sowie Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahme

 

4. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar.

Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.

 

5. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Ordnung tritt am 01. November 2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.