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Gemeinschaftsgrundschule

St. Tönis Hülser Straße

Aktuelles

Unser Terminkalender

Die Schuleingangsphase

Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern.

Heute wird Schulfähigkeit als eine gemeinsame Aufgabe verstanden an der Eltern, Erzieher und Pädagogen durchgängig von der vorschulischen Erziehung bis in die Grundschule hinein mitwirken.

Nicht das Kind entwickelt sich bis zur Schulfähigkeit, sondern die Schulfähigkeit des Kindes muss entwickelt werden.

An unserer Schule beginnen wir die neue Schuleingangsphase mit dem jahrgangsbezogenen Unterricht, unter Einbezug der Dipl.-Sozialpädagogin. Wir stellen durch unsere pädagogische Arbeit sicher, dass die individuelle Förderung aller Kinder möglich ist. Dem Lernen im jahrgangsbezogenen Unterricht und dem zu Grunde liegenden Konzept hat die Schulkonferenz zugestimmt.

Gemeinsame Unterrichtssituationen in den Jahrgangsklassen werden so gestaltet, dass die Mitarbeit auf unterschiedlichem Niveau möglich ist. An den Klassenunterricht schließen sich auch Phasen selbstständigen Lernens mit differenzierten Anforderungen an, denen sich die Kinder auch nach eigener Einschätzung zuordnen. Neben den vielfältigen Formen der Differenzierung und Individualisierung kommen in Teilbereichen auch Elemente des jahrgangsübergreifenden Unterrichts zum Einsatz.

Für die Gestaltung der Schuleingangsphase gilt für jede Grundschule in Nordrheinwestfalen aus dem Schulrechtsänderungsgesetz der Artikel 6, § 2 vom 08. Juli 2003:

„§2 Dauer und Gliederung

(1) Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre.

(2) Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt, in der die Schülerinnen und Schüler in der Regel jahrgangsübergreifend in Gruppen unterrichtet werden. Eine Schule kann mit Zustimmung der Schulkonferenz eine andere Organisationsform wählen, die die individuelle Förderung ebenso ermöglicht. Die Schuleingangsphase dauert in der Regel zwei Jahre. Sie kann auch in einem Jahr oder in drei Jahren durchlaufen werden. Die Höchstverweildauer in der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch des dritten Jahres wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

(3) Die Klassen 3 und 4 sind aufsteigend gegliedert. Sie können mit Zustimmung der Schulkonferenz auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes mit der Schuleingangsphase verbunden und jahrgangsübergreifend geführt werden. § 16 a Abs. 4 Satz 1 SchOG bleibt unberührt.“

Individuelle Förderung

Die individuelle Förderung der Kinder in der Schuleingangsphase erfolgt nach folgenden Unterrichtsprinzipien:

Individualisierung und Differenzierung
  • Äußere und innere Differenzierung durch Lerngruppenbildung nach unterschiedlichen Kriterien , z.B. für lehrgangsorientierte Kurse

Selbstgesteuertes Lernen
  • Entwicklung eigener Lernwege und eigener Zeiteinteilung ( zum größten Teil in vorbereiteter Lernumgebung)
  • Entwicklung von Selbstständigkeit, Selbstverantwortung und Selbsteinschätzung

Angeleitetes Lernen
  • Zur Einführung komplexer Lerninhalte
  • Entwicklung effizienter Lernstrategien und Lernkompetenzen
  • Förderung leistungsschwächerer und ängstlich-unsicherer Kinder
Selbstgesteuertes und angeleitetes Lernen stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander

Die Lehrerin / der Lehrer versteht sich im Lernprozess der Kinder als Anleiter/in und Lernbegleiter/in

Sozialformen des Lernens
  • Schüler lernen miteinander und voneinander – zur Entwicklung der fachlichen und sozialen Bildung
  • Schüler helfen Schülern – und lernen, Hilfe anzunehmen
  • Schüler lernen alleine, mit Partner, in Kleingruppen, im Klassenverband, in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen sowie in der gesamten Schulgemeinschaft
Lernschritte und Lernfortschritte
  • Durchgängige Lernstands- und Förderdiagnostik Förder- und Entwicklungspläne für einzelne SchülerInnen und auch Lerngruppen (Mit Ausrichtung auf die verbindlichen Anforderungen der neuen Lehrplangeneration)
Schulalltag
  • Rhythmisierung mit Phasen der Anspannung und Entspannung
  • Weitgehende Abkehr vom 45- Minuten-Takt

Sozialpädagogische Arbeit

Im Rahmen der sozialpädagogischen Maßnahmen in der Schuleingangsphase findet die Planung und Durchführung gezielter kompetenzorientierter Förderangebote durch unsere Dipl. Sozialpädagogin in innerer und äußerer Differenzierung statt.

Diese bilden die Grundlage für schulisches Lernen.

Über die Teilnahme an diesen Angeboten wird im multiprofessionellen Team mit den Grundschullehrkräften und dem Sonderpädagogen entschieden.

Folgende Maßnahmen werden angeboten:

  • Förderung der Motorik und Wahrnehmung
  • Förderung der Konzentration und Ausdauer
  • Förderung der sozial-emotionalen Kompetenzen
  • Förderung der phonologischen Bewusstheit
  • Förderung der Lesekompetenz (RTI)
  • Förderung mathematischer Basiskompetenzen
  • Marburger Konzentrationstraining