GemeinschaftsGrundSchule
St. Tönis Hülser Straße

Elternbriefe

Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich

Brief vom 09.04.2021

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat für kommende Woche festgelegt, dass der Unterricht nicht als Präsenzunterricht in der Schule, sondern grundsätzlich nur im Distanzunterricht stattfindet.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.“

Nach aktuellem Stand soll in der Folgewoche darauf (ab dem 19.04.2021) der Unterricht wieder im Wechselmodell stattfinden. Die von uns vor den Ferien mitgeteilten Termine bleiben bestehen, sodass Gruppe B am Montag 19.04.2021 starten wird.

 

Präsenztage im Schuljahr 2020/21

Gruppe A:

20.04., 22.04., (26.04., 28.04., 30.04., 04.05., 06.05., 10.05., 12.05., 18.05., 20.05., 26.05., 28.05., 02.06., 08.06., 10.06., 14.06., 16.06., 18.06., 22.06., 24.06., 28.06., 30.06., 02.07.)

Gruppe B:

19.04., 21.04., 23.04., (27.04., 29.04., 03.05., 05.05., 07.05., 11.05., 17.05., 19.05., 21.05., 27.05., 01.06., 07.06., 09.06., 11.06., 15.06., 17.06., 21.06., 23.06., 25.06., 29.06., 01.07.)

 

Grundsätzliche Testpflicht

„Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. […]

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Notbetreuung

Viele Schülerinnen und Schüler sind bereits zur Notbetreuung angemeldet! Bitte überprüfen Sie erneut die Möglichkeit der Betreuung zu Hause.

„Der Distanzunterricht ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden.“

Bei dringlichem Betreuungsbedarf melden Sie sich bitte bis spätestens Samstag, den 10.04.2021, 14 Uhr, nur per Mail an folgende Adresse: 192272@schule.nrw.de. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Bereits vor den Osterferien getätigte Anmeldungen bleiben bestehen. Aufgrund der bisher hohen Anmeldezahlen würden wir Sie aber höflich bitten, den Bedarf noch einmal zu prüfen. Wenn Sie Ihr Kind für die nächste Woche von der Notbetreuung abmelden können, dann schreiben Sie bitte ebenfalls eine Mail an die Schule.

Nach Rücksprache mit der unteren Schulaufsicht besteht auch in der Notbetreuung eine Testpflicht, sobald die benötigten Tests der Schule vorliegen. Ohne negatives Testergebnis eines solchen Schnelltests können die Kinder nicht an der Notbetreuung teilnehmen.

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 07.01.2021

Notbetreuung vom 11.01. – 31.01.2021

Liebe Eltern,

in diesem ersten Elternschreiben 2021 möchten wir Ihnen und Ihren Familien zunächst alles Gute und Gesundheit für das neue Jahr wünschen.

In der gestrigen Pressekonferenz hat unsere Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer darüber informiert, dass der Präsenzunterricht in den Grundschulen bis zum 31. Januar 2021 aussetzt. Ab dem 11. Januar findet der Unterricht in allen Jahrgangsstufen als Distanzunterricht statt.

Die Klassenlehrerinnen und -lehrer werden sich mit Ihnen in Kontakt setzen und darüber informieren, in welcher

„Alle Schulen bieten ab kommenden Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler an, die nicht zu Hause betreut werden können. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich –  zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.“

Wenn Sie Bedarf an einer entsprechenden Notbetreuung haben, so senden Sie bitte zeitnah bis spätestens Freitag (08.01.2021) eine Rückmeldung mit dem Namen des Kindes und der Klasse (Betreff: Notbetreuung) an 192272@schule.nrw.de. Schreiben Sie unbedingt die benötigten Tage und Zeitfenster der einzelnen Tage hinzu.

Die OGS bietet für die Zeit bis zum 31. Januar 2021 flexible Abholzeiten an. Vermerken Sie auf der Anmeldung zu Notbetreuung bitte daher ebenfalls, wann Ihr Kind nach Hause gehen soll.

 

Mit freundlichen Grüßen

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 11.12.2020

Liebe Eltern,

soeben erreichte uns die neue Information des Schulministeriums, wie in der kommenden Woche der Schulbetrieb organisiert werden soll.

„Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen: In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. […]

Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.”

 

Sollten Sie sich für die Befreiung vom Präsenzunterricht entscheiden und Ihr Kind zu Hause halten, so werden die entsprechenden Unterrichtsinhalte Ihrem Kind zur Verfügung gestellt werden. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer nimmt in diesem Fall Kontakt zu Ihnen auf. So kann Ihr Kind zu Hause arbeiten und verpasst keinen Unterrichtsinhalt.

Schicken Sie bitte eine kurze Rückmeldung mit dem Namen des Kindes und der Klasse (Betreff: Befreiung) an 192272@schule.nrw.de oder wenden Sie sich über SchoolFox an Ihre Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer, wenn Sie sich für eine Befreiung entscheiden. Schreiben Sie bitte unbedingt hinzu, ab welchem Tag die Befreiung gelten soll.

Die OGS bietet in der Woche vom 14.12. – 18.12. flexible Abholzeiten. Bitte informieren Sie die OGS über ogshuelser@mail-toenisvorst.de oder SchoolFox (OGS), wann Ihr Kind nach Hause gehen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Information vom Ministerium für Schule und Bildung NRW

Aktionen von „Querdenken 711“ am 9. November an 1.000 Schulen deutschlandweit

Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung NRW möchten wir Sie über Folgendes informieren:

„[…] uns haben Hinweise erreicht, dass die Initiative „Querdenken 711“ am 9. November deutschlandweit an 1.000 Schulen Aktionen gegen die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durchführen will. Insbesondere sollen Eltern, die Mitglied der Initiative sind oder dieser nahe stehen, Kinder und deren Angehörige auf dem Schulweg ansprechen und diesen unwirksame Masken mit einem Logo der Initiative und eine CO2-Messung unter den Masken der Kinder anbieten, um auf die angebliche Gefährlichkeit und Unwirksamkeit der Masken hinzuweisen.[…]

[…] Neben der Unparteilichkeit der Schule ist die Fürsorge für die Schülerinnen und Schülern handlungsleitend. Da nach den vorliegenden Presseberichten damit zu rechnen ist, dass Schülerinnen und Schüler und deren Eltern möglicherweise zu Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (z.B. Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung) aufgerufen werden sollen, mit denen sie ihre Gesundheit oder die Gesundheit anderer (auch in der Schule) gefährden können, gebieten es der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Fürsorgepflicht, die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld zu sensibilisieren und über die möglichen Folgen eines solchen Handelns aufzuklären. […]

Die Schule respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen auch von Schülerinnen und Schülern. Dies beinhaltet jedoch nicht Handlungen, die zu Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen oder Gefährdungen des Schulfriedens führen. Das bewusste Tragen ungeeigneter Mund-Nase-Bedeckungen auf dem Schulgelände sowie das Drängen anderer Schülerinnen und Schüler zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung in der Schule stellen daher Pflichtverletzungen dar, die mit erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW geahndet werden können. Gleiches gilt auch dann, wenn außerschulisches Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu einer Störung des Schulfriedens führt und die Bildungs- und Erziehungsarbeit von Schule behindert (zB. wenn Schülerinnen und Schüler direkt vor dem Schulgelände bedrängt, zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung aufgerufen oder beim Zutritt zur Schule behindert werden).[…]

Brief vom 23.10.2020

Liebe Eltern,

wir hoffen, Sie hatten erholsame Ferien!

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen möchten wir Sie noch einmal dringlich auf folgende rechtliche Vorgaben des Ministeriums hinweisen:

„Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können. Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

1) Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.

2) Testung unverzüglich nach der Einreise (Testzentrum oder Hausarzt)“

Für den Unterrichtsvormittag gilt: Zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler werden wir natürlich die Klassenräume gemäß der Vorgaben des Umweltbundesamtes lüften (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf).

Wir bitten Sie daher, Ihr Kind mit einer der Situation angepassten Kleidung zur Schule zu schicken. Weiterhin gelten die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, sofern die Kinder sich nicht im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.

Da wir nach den Herbstferien wieder den Sportunterricht in der Turnhalle unter Einhaltung der Hygienebestimmungen durchführen dürfen, gilt ab Dienstag ein neuer Stundenplan. Diesen erhalten alle Schülerinnen und Schüler am Montag, dem 26. Oktober 2020. Dadurch ergeben sich eventuell veränderte Unterrichtsschlusszeiten. Für den Sportunterricht gilt: Am Tag des Sportunterrichts bitten wir Sie, Ihr Kind mit sportlicher Kleidung zur Schule zu schicken. Zusätzlich benötigt Ihr Kind ein Paar Sportschuhe für die Halle.

Bitte beachten Sie: Weiterhin dürfen Eltern das Schulgelände/-gebäude nur nach vorheriger (telefonischer) Anmeldung über den Haupteingang betreten!

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Information vom Ministerium – Ausschnitt aus der letzten Schulmail

Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung (vgl. zu der ab dem 7. Oktober 2020 geltenden Fassung https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201006_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf) regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Wenn Schülerinnen und Schüler in Quarantäne sind, bleiben sie dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt daher keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 SchulG müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falle eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind. Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können. Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise (Testzentrum oder Hausarzt)

Brief vom 09.10.2020

Liebe Eltern,

wir möchten den Start der Herbstferien nutzen, Sie auf einige wichtige Informationen aufmerksam zu machen.

  • Sollten Sie die Ferien zu einem Urlaub nutzen, weisen wir auf die Bestimmungen der Corona Schutzverordnung zur Wiedereinreise aus einem Risikogebiet hin. Einen Brief der Bezirksregierung mit näheren Informationen über die Liste der Risikogebiete und den Weisungen zur Einreise finden Sie hier etwas weiter unten.
  • Des Weiteren bittet uns das Gesundheitsamt, Sie darauf hinzuweisen, dass ein wichtiges Symptom der COVID19- Erkrankung der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes ist.
    Hat Ihr Kind diese Symptome, schicken Sie es bitte nicht zur Schule und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf.
  • Wenn das Gesundheitsamt eine häusliche Isolation anordnet, leiten Sie die E-Mail mit der Quarantäneanordnung aus der die Dauer hervorgeht bitte an uns weiter.
  • In den letzten Tagen haben Kinder vermehrt ihre Maske vergessen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer eine Maske mit zur Schule bringt und auch eine Reservemaske im Tornister liegt.

Wir freuen uns, dass das St. Martinskomitee eine Möglichkeit gefunden hat, auch in diesem Jahr mit unserer Schule St. Martin zu feiern. Am 10. November werden die Kinder am Vormittag das Martinsspiel auf unserem Schulhof erleben.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine erholsame Zeit und bleiben Sie gesund!

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 10.08.2020

Liebe OGS Eltern,

wir möchten Ihnen hiermit alle wichtigen Informationen für unsere Arbeit im Ganztag an die Hand geben, die sich aus den Vorgaben des Schulministeriums NRW für uns ergeben:

  • Wir müssen weiterhin eine Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten gewährleisten. Die Kinder sind wie bereits angekündigt mit 2 bzw. 3 Klassen in einem Gruppenverbund zusammengelegt.
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt auch für den OGS Bereich, dass die Kinder, sowie alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung haben. Erst im Gruppenraum dürfen diese abgenommen werden. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den einwandfreien Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen.
  • Ab Mittwoch 12.08.2020 können wir wieder die Randzeiten anbieten. Allerdings besteht zu diesen Zeiten für die Kinder und das Personal auch in den Gruppenräumen die Pflicht eine Mund- Nasen- Bedeckung zu tragen. Am morgigen Dienstag ( 11.08.2020 ) ist die OGS nur von 8:00 / 16:00 Uhr geöffnet.
  • Sie als Eltern dürfen das Schulgelände im äußersten Notfall zum Abholen der Kinder wieder mit einer Mund –Nasen-Bedeckung und der Einhaltung der Abstandsregeln betreten. Bitte geben sie uns schriftlich Bescheid, wann wir Ihre Kinder nach Hause oder zum Parkplatz schicken sollen.
  • In Absprache mit dem Lehrerkollegium werden ab dem 24.08.2020 wieder Hausaufgaben erteilt. Die Hausaufgaben werden nach dem Mittagsessen im Gruppenverbund von 13:45 Uhr bis ca. 14.40 Uhr durchgeführt.

Wir hoffen, dass Ihre Kinder trotz der vielen Auflagen einen schönen Start ins neue Schuljahr haben und freuen uns auf die gemeinsame Zeit.

Ihr OGS Team

Brief vom 06.08.2020

Liebe Eltern,

am 12. August 2020 beginnt die Schule nach hoffentlich erholsamen Sommerferien wieder für alle Kinder der 2., 3. und 4. Schuljahre. Die Schulneulinge werden am darauf folgenden Donnerstag, dem 13. August 2020 eingeschult.

Mit einem entsprechenden Leitfaden wurden die Schulen in NRW am vergangenen Montag (3. August 2020) über die „Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten“ informiert.

Anbei erhalten Sie die relevantesten Informationen:

  • Der Unterrichtsbetrieb soll möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Sollte dies beispielsweise aufgrund eines Krankenstandes nicht möglich sein, findet Distanzunterricht statt.
  • Entzerrter Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt mit einem offenen Anfang zwischen 7.50 Uhr und 8.10 Uhr. Bringen Sie Ihr Kind bitte nur innerhalb dieser Zeit zum Schultor. Das Kind wird dort in Empfang genommen und zum Klassenraum geschickt.
  • Eltern betreten das Schulgebäude nicht! Dies ist erst nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Sekretariat möglich (02151-705921).
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt für die Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Erst im Klassenraum an den festen Sitzplätzen dürfen diese abgenommen werden. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den einwandfreien Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen.
  • Aufgrund der nötigen Rückverfolgung hinsichtlich des Infektionsschutzes findet der gesamte Unterricht vorerst ausschließlich in konstanten Lerngruppen und nicht klassenübergreifend statt.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind keine Krankheitssymptome zeigt. Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome aufweisen, müssen unverzüglich von den Eltern abgeholt werden. Auch Schnupfen kann zu den Symptomen gehören. Angesichts der Häufigkeit eines Schnupfens sollen Schüler mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden.
  • Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen ergeben können.

Am Mittwoch endet der Unterricht für alle Klassen nach der 4. Stunde um 11.30 Uhr. Ab Donnerstag gilt der neue Stundenplan, den Ihr Kind am Mittwoch erhält.

Abschließend möchten wir Ihnen sagen, dass wir uns trotz all der Veränderungen und der Ungewissheit hinsichtlich eines kontinuierlichen Konzeptes, welches den Infektionsverlauf entsprechend berücksichtigt, sehr auf die Arbeit mit Ihnen und Ihren Kindern freuen. Gemeinsam sind wir „mit Abstand das stärkste Team“ und werden auch im Schuljahr 2020/2021 intensiv arbeiten, um allen Kindern eine glückliche und erfolgreiche Zeit an unserer Schule zu ermöglichen.

Alle aktuellen Informationen erhalten Sie zeitnah auf unserer Internetseite unter www.ggs-huelserstrasse.de. Schauen Sie dort bitte regelmäßig vorbei.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 10.06.2020

Liebe Eltern,

nach der überraschenden Information, dass ab dem 15.06.2020 der eingeschränkte Schulbetrieb wieder starten wird, konnten wir nun viele Fragen klären und Ihnen hiermit endlich die wichtigsten Informationen für den eingeschränkten OGS Betrieb an die Hand geben.

Wir werden, wie auch schon in der Notbetreuung, unsere täglichen Abläufe und Strukturen komplett ändern müssen, da der rechtliche Rahmen des Infektionsschutzes bestehen bleiben muss.

Ab dem 15.06.2020 wird es folgende Änderungen geben müssen:

  • Wir dürfen unser offenes Konzept z.Zt. nicht durchführen und müssen die Gruppen neu einteilen. D.h. es werden immer 2 Klassen konstant zu einem Gruppenverbund zusammengelegt. Die Kinder können sich somit leider nicht ihren Spielort selber aussuchen und müssen in dem ihnen zugewiesenen Gruppenraum bleiben.
  • Weiter wird es pro Gruppe feste Essens – und Pausenzeiten geben.
  • Wir werden keine Randzeitenbetreuung anbieten können, d.h. wir betreuen Ihre Kinder vor Schulbeginn gar nicht und nach Schulschluss nur bis 16.00 Uhr.
  • Für Sie als Eltern gilt auch weiterhin das Betretungsverbot.

Bitte geben Sie uns schnellstmöglich per Mail (ogshuelser@mail-toenisvorst.de ) oder per Posteinwurf in den Schulbriefkasten bis zum 14.06.2020 Bescheid, wann wir Ihr Kind schicken sollen:

14.00 Uhr / 14:30 Uhr / 15:00 Uhr / 15.30 Uhr / 16:00 Uhr

Wir können gut nachvollziehen, dass durch die Vorgaben des eingeschränkten Regelbetriebs viele Familien vor neue Herausforderungen gestellt werden. Leider sind uns hier die Hände gebunden, da wir uns an die Vorgaben der Landesregierung halten müssen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und dass wir so schnell wie möglich zu einem normalen Alltag zurückkehren können, den wir sehr vermissen.

Die berechtigte und wichtige Frage nach der Ferienbetreuung können wir hoffentlich am 15.06.2020 etwas genauer beantworten. Sobald wir neue Informationen haben, werden Sie diese umgehend erhalten.
Bleiben Sie gesund!

Ihr OGS Team

Brief vom 09.06.2020

Liebe Eltern,

letzte Woche haben wir Sie darüber informiert, dass der Schulbetrieb ab dem 15.06.2020 wieder aufgenommen wird. Weiterhin werden wir mit gestaffelten Anfangszeiten arbeiten, um eine Durchmischung der Lerngruppen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass die Kinder unbedingt den unten in der Tabelle genannten Eingang verwenden.

Alle Schülerinnen und Schüler haben in den verbleibenden Tagen bis zu den Sommerferien wie folgt Unterricht:

1a: 8.20 Uhr – 11.50 Uhr (Eingang an der Turnhalle!!!)
1b: 8.05 Uhr – 11.35 Uhr (Holztor)
1c: 7.50 Uhr – 11.20 Uhr (Holztor)
2a: 8.20 Uhr – 11.50 Uhr (Holztor)
2b: 8.05 Uhr – 11.35 Uhr (Eingang an der Turnhalle!!!)
2c: 7.50 Uhr – 11.20 Uhr (Eingang an der Turnhalle!!!)
2d: 8.05 Uhr – 11.35 Uhr (Eingang an der Turnhalle!!!)
3a: 7.50 Uhr – 11.20 Uhr (Eingang an der Turnhalle!!!)
3b: 8.20 Uhr – 11.50 Uhr (Holztor)
3c: 8.05 Uhr – 11.35 Uhr (Holztor)
3d: 7.50 Uhr – 11.20 Uhr (Holztor)
4a: 8.20 Uhr – 11.50 Uhr (Eingang an der Turnhalle!!!)
4b: 8.05 Uhr – 11.35 Uhr (Holztor)
4c: 7.50 Uhr – 11.20 Uhr (Holztor)

Bitte verabschieden Sie sich wie bisher von Ihren Kindern vor dem Schulgelände und kommen Sie nicht mit auf den Schulhof oder in das Schulgebäude. „Wie bisher sollten Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten“ vgl. Schulmail vom 05.06.20.

Die Kinder werden den gesamten Unterrichtsvormittag von ihrer Klassenlehrerin bzw. ihrem Klassenlehrer oder einer konstanten Vertretung unterrichtet. Der Unterricht wird vorwiegend in den Hauptfächern erteilt. Schwimmen oder Sport finden nicht statt.

Alle Buskinder sowie Kinder, die ab 7.50 Uhr eine Betreuung benötigen, können nach vorheriger Anmeldung bereits dann in ihren Klassenraum gehen. Sollten Sie entsprechenden Bedarf haben, möchten wir Sie bitten, uns per Mail an 192272@schule.nrw.de zu informieren.

Achtung: Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Kind vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 05.06.2020

Liebe Eltern,

mit der 23. Schulmail zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen wurde uns mitgeteilt, dass ab dem 15. Juni 2020 „ohne Teilung der Lerngruppen im Klassenverband unterrichtet werden kann. Die Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem REGELBETRIEB MIT UNTERRICHT MÖGLICHST GEMÄß STUNDENTAFEL zurück. […] Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte und letztlich für uns alle ist dies vor allem aber auch ein Signal, dass Schule nach dem Ende der Ferien so normal wie möglich wieder stattfinden soll.“

Die Rückkehr zum Regelbetrieb ist durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen möglich. Maßgeblich ist danach innerhalb der Lerngruppe nun nicht mehr die Abstandswahrung, sondern die konstante Zusammensetzung der Lerngruppe ohne Durchmischungen.

Das bedeutet:

  • Die Klassen verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum.
  • Gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten vermeiden eine Mischung der Lerngruppen.
  • Sofern die Trennung aufgrund von baulichen oder organisatorischen Gegebenheiten nicht gewährleistet werden kann, gilt weiterhin das Abstandsgebot bzw. das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Wichtig: Mit Wiederaufnahme des täglichen Unterrichts endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni!
„Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Angebote (ggf. unter Einschränkungen) wieder aufgenommen.“ Weitere Informationen hierzu kann ich Ihnen hoffentlich zeitnah mitteilen.

In der kommenden Woche werden wir Sie über den Stundenplan der letzten Tage des Schuljahres informieren.

Vielen Dank für Ihre vielen positiven Rückmeldungen zu den letzten Wochen, die wir auf unterschiedlichen Wegen erhalten haben. Auch nach dieser für uns überraschenden Neuregelung werden wir versuchen, im Sinne Ihrer Kinder zu planen und so einen guten Ausklang des Schuljahres zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 04.06.2020

Liebe Eltern,

für das Schuljahr 2019/20 gibt es Sonderregelungen zu Versetzungen, Zeugnissen und Wiederholungen.
Dazu wurde in der Ausbildungsordnung (AO-GS) im § 8a Folgendes festgelegt:
(1) Die Schülerinnen und Schüler werden auch dann in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind.
(2) Die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 beschreiben unter Berücksichtigung der Entwicklung und der Leistungen im gesamten Schuljahr die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Entsprechend § 6 können die Zeugnisse in Klasse 2 und 3 Noten für die Fächer enthalten, in Klasse 4 müssen sie diese enthalten.

Für die Zeugnisse bedeutet dies:

  • In der Klasse 1 erhält jedes Kind ein Zeugnis, in dem das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Lern- und Leistungsentwicklung in den Fächern für das gesamte Schuljahr beschrieben wird.
  • Die Klasse 2 erhält nach einem Beschluss der Schulkonferenz in diesem Schuljahr keine Noten im 2. Schuljahr. Das Textzeugnis beschreibt das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Lern- und Leistungsentwicklung in den Fächern für das gesamte Schuljahr.
  • Im 3. Schuljahr enthält das Zeugnis wie gewohnt Noten zu allen Fächern und Ausgaben zur Lern- und Leistungsentwicklung. Dabei wird das gesamte Schuljahr berücksichtigt.
  • Das Zeugnis des 4. Schuljahres ist ein reines Notenzeugnis. Ausnahmsweise setzt sich in diesem Schulhalbjahr jedoch die Leistungsbeurteilung aus dem gesamten Schuljahr zusammen.

Neben diesen Änderungen zu den Zeugnissen kann jeder Schüler/jede Schülerin „…auf Antrag der Eltern ein zusätzliches Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben, die Klasse 3 oder 4 freiwillig wiederholen oder im Schuljahr 2020/21 freiwillig von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase oder von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten,…“ vgl. §8a (4).
Eine freiwillige Wiederholung oder ein freiwilliger Rücktritt wird dabei nicht auf die Höchstverweildauer in der Grundschule angerechnet.

Sollten Sie zu diesen Sonderregelungen Fragen haben, melden Sie sich bitte zunächst bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer und besprechen Sie mit ihr/ ihm Ihr Anliegen. Bei allen weiteren Fragen können Sie uns wie gewohnt telefonisch (02151 705921) in der Schule erreichen oder über die Mailadresse 192272@schule.nrw.de.
Sobald wir Informationen hinsichtlich der Notbetreuung innerhalb der Sommerferien oder OGS erhalten, werden wir Sie schnellstmöglich informieren.

Herzliche Grüße

Beate Jacobs

Schulleitung

Brief vom 11.05.2020

Liebe Eltern,

für Ihre und unsere Planung geben wir Ihnen hiermit wichtige Informationen für die Notbetreung an die Hand:

  • An- und Abmeldungen für die Notbetreuung sind am Vortag bis 10.00 Uhr zu tätigen.
  • Sollten Abmeldungen nach 10:00 Uhr eintreffen, müssen wir Ihnen das Essen in Rechnung stellen.
  • An den Brückentagen der Schule und Pfingstdienstag findet nach Anweisungen der Bezirksregierung vom 07.05.2020 KEINE Notbetreuung / KEINE „OGS“ statt.

Viele Grüße

Beate Jacobs

Schulleitung

Brief vom 09.05.2020

Liebe Eltern,

unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln dürfen wir langsam den Schulbetrieb wieder aufnehmen.

Für Ihr Kind findet an folgenden Tagen der Unterricht statt: (individuelle Anschreiben haben die Familien mit den persönlichen Terminen und Zeiten erhalten)

Bitte schicken Sie Ihr Kind nur genau zu der angegebenen Zeit. Schicken Sie Ihr Kind auch nicht zu früh, da sonst die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können!

Im Anschluss an den Unterricht werden nur die Kinder weiter betreut, die auch an den übrigen Tagen an der Notbetreuung mit gültigem Nachweis teilnehmen.

  • Um die dringend notwendigen Vorgaben des Infektionsschutzes erfüllen zu können, bitten wir Sie hiermit um Mithilfe.
    Das Schulsekretariat ist bei allen Angelegenheiten in den Öffnungszeiten vorab telefonisch zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Der Gesundheitszustand des Kindes ist täglich zu überwachen. Bei dem Verdacht auf eine Erkrankung darf das Kind nicht zur Schule geschickt werden. Die Schule ist berechtigt, das Kind bei Verdacht auf eine Erkrankung umgehend abholen zu lassen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie unter der von Ihnen angegebenen Notfallnummer stets zu erreichen sind. (Bitte unbedingt überprüfen!)

Masken sind keine Pflicht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Schulen ist bei Einhaltung der Mindestabstände nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtend. Es ist aber grundsätzlich möglich, eine Maske zu tragen, wenn dies gewünscht wird. In einem solchen Fall erläutern Sie bitte Ihrem Kind den Umgang mit der Maske. In der Schule sind Einmalmasken für die Kinder vorhanden, sollte der Mindestabstand in bestimmten Situationen nicht eingehalten werden können. Es dürfen aber natürlich auch eigene Masken mitgebracht werden.

Eigenes Desinfektionsmittel dürfen die Kinder aus Sicherheitsgründen nicht mitbringen.

Schicken Sie Ihr Kind mit einem Tornister und allen Unterrichtsmaterialien zur Schule. Bitte kontrollieren Sie unbedingt die Vollständigkeit des Federmäppchens.

Geben Sie Ihrem Kind für die Frühstückspause ein Getränk und die übliche Frühstücksbox mit.

Eltern betreten bitte nicht das Schulgelände, sondern geben die Kinder vor dem Gebäude (Hühnertor) ab. Dort wird es von seiner Klassenlehrerin empfangen und zum Unterrichtsraum begleitet.

Eltern, die Ihre Kinder nachmittags aus der Notbetreuung abholen, klingeln bitte am Mitteltrakt/ OGS. Bitte halten Sie den gebotenen Abstand ein/ tragen Sie eine Maske.

Lesen und besprechen Sie mit Ihrem Kind die folgenden Verhaltensregeln, die schon vor der Schulschließung festgelegt wurden und weisen Sie Ihr Kind unbedingt an, diese Regeln einzuhalten:

  • Die Kinder waschen sich im Klassenraum gründlich die Hände.
  • Die Kinder setzen sich immer auf den zugewiesenen Sitzplatz.
  • Die Kinder benutzen ausschließlich ihre eigenen Arbeitsmaterialien, daher muss das Federmäppchen immer vollständig gefüllt sein, inklusive Schere und Kleber.
  • Die Abstandsregel von mindestens 1,5 m von Person zu Person gilt im gesamten Gebäude und auf dem Schulgelände.
  • In Fluren ist die mit Pfeilen und Schildern ausgewiesene Gehrichtung einzuhalten und der Beschilderung zu folgen.

Diesen Regeln ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte Ihr Kind bewusst gegen Regeln verstoßen, wird es unverzüglich vom Unterricht ausgeschlossen und muss abgeholt werden.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelungen, aber nur so schützen wir Sie und Ihre Familien. Danke für Ihre Unterstützung! Gemeinsam sind wir stark!

Beate Jacobs

Schulleitung

Brief vom 02.05.2020

Liebe Eltern,
in unserem letzten Schreiben haben wir Ihnen mit der offiziellen Schulmail die neuesten Vorgaben des Landes mitgeteilt. Abends wurden diese Informationen wieder durch Herrn Laschet relativiert, da „die Entscheidung über die Schulen erst bei der nächsten Runde von Bund und Ländern am 6. Mai getroffen werden. „Die Schulmail wird korrigiert“, sagte Laschet. …“ (aus RP online, 30.04.20 vgl. ebenso NTV Coronavirus-Liveticker 30.04.20, 18:41). Am gleichen Abend um 22:18 Uhr gab es eine korrigierte Fassung.
Das bedeutet, dass in der nächsten Schulwoche die Viertklässler am Donnerstag und Freitag in die Schule kommen und die Notbetreuung an allen Tagen (Mo-Fr) stattfindet. Welche Regelungen ab dem 11. Mai gelten und wer/wann zur Schule kommt, können wir Ihnen frühestens ab Donnerstag (07.05.) mitteilen, sofern es dann eine offizielle Stellungnahme vom Ministerium gibt.
Die Maßnahmen und Vorüberlegungen hinsichtlich einer Schulöffnung in Bezug auf die Hygienebestimmungen und das Abstandsgebot haben wir soweit abgeschlossen. Um bei der Gruppeneinteilung für die einzelnen Klassen Planungssicherheit zu haben, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Ihr Kind in Bezug auf das Corona-Virus relevante Vorerkrankungen hat. Sie als Eltern entscheiden ggf. nach Rücksprache mit dem Kinderarzt, ob durch den Schulbesuch eine gesundheitliche Gefährdung entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen Sie uns bitte schnellstmöglich per Mail (192272@schule.nrw.de) oder telefonisch Mo-Mi 9:00 – 12:00 Uhr (02151– 705921). Zusätzlich benötigen wir dazu eine schriftliche Mitteilung, dass Ihr Kind aufgrund einer Vorerkrankung durch die Teilnahme am Unterricht einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt ist und darum nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen kann. Vorerkrankungen, für die ein erhöhtes Risiko besteht, sind: Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Lebererkrankungen, Nierenerkrankungen, onkologische Erkrankungen, Diabetes Mellitus oder ein geschwächtes Immunsystem auf Grund einer Vorerkrankung.
Auch wenn einzelne/alle Schülergruppen evtl. wieder in die Schule kommen können, bedeutet das dennoch, dass das Lernen auf Distanz weitergeht! Die entsprechenden Arbeitspläne können Sie weiterhin unserer Internetseite (www.ggs-huelserstrasse.de) entnehmen.

Wir möchten Sie bestmöglich und jederzeit korrekt und transparent informieren. Sobald es neue Informationen des Landes gibt, werden wir Sie kontaktieren. Dies betrifft beispielsweise die Einteilung der Gruppen sowie die Wahl der Präsenztage der einzelnen Jahrgänge in der Schule.

Viele Grüße

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 30.04.2020

Liebe Eltern,
heute erreichte uns die offizielle Mail des Ministeriums zur Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen. In dem Schreiben heißt es u.a.:

,,…die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. […] Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen […] für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können…”

Das bedeutet:
am 7. und 8. Mai werden die 4. Schuljahre unterrichtet
ab dem 11. Mai werden tageweise die 1. Klassen, 2. Klassen, 3. Klassen und 4. Klassen abwechselnd nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien unterrichtet

Weiterhin heißt es:
,,…Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung […] fortgeführt.”

Das bedeutet:
Die Notbetreuung wird für die Tätigkeitsbereiche mit ausgewiesenem Anspruch fortgesetzt.

Außerdem gilt:
,,…Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird.”

Das bedeutet:
Ihr Kind kann an seinen Unterrichtstagen die Betreuungsangebote (OGS, Betreuung 8-13) wahrnehmen, sofern Sie einen Betreuungsvertrag haben.

Entsprechend der Vorgaben zum Infektionsschutz werden die Kinder in Gruppen (bis zu 11 Kindern) unterrichtet. An welchen Tagen und zu welchen Zeiten Ihr Kind in der Schule sein wird, sowie weitere organisatorische Informationen werden wir Ihnen in einem nächsten Schreiben zeitnah mitteilen.

Herzliche Grüße

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 20.04.2020

Liebe Eltern,

unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zum Thema Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notbetreuung ab 23.04.2020:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Verordnungen vom 17. April 2020
Anlage 2 zur CoronaBetrVO, (aktualisierte Fassung) Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notfallbetreuung ab dem 23. April 2020.

Nutzen Sie bitte das Formular der Bezirksregierung. Notieren Sie auch bitte unbedingt auf diesem Formular, ab welchem Tag Ihr Kind in die Notbetreuung kommt.

Viele Grüße

Beate Jacobs

Schulleitung

Brief vom 17.04.2020

Liebe Eltern,

wir hoffen, dass Sie trotz der schwierigen Zeiten einige schöne Tage mit Ihrer Familie verbringen konnten. Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, startet die Schule am kommenden Montag nicht. Diesbezüglich hat das Ministerium gestern Abend die 13. SchulMail verschickt, die für die Grundschulen folgende relevante Aussagen beinhaltet:

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs
„Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.
Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.“

Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung
„Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.“
Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.“
Das benötigte Antragsformular für den neuen Zeitraum der Notbetreuung kann auf der Seite des Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de) heruntergeladen werden.

Zur Planung der angebotenen Notbetreuung benötigen wir im Bedarfsfall wieder zwingend zeitnah eine Rückmeldung der betroffenen Familien. Geben Sie uns bitte schnellstmöglich eine Rückmeldung per Mail (192272@schule.nrw.de), sollten Sie ab Montag eine Notbetreuung benötigen. Geben Sie dabei bitte die genauen Tage und die Zeiten an.
Bitte senden Sie den Antrag schnellstmöglich per Fax (02151 – 705928) oder Mail an die Schule bzw. verwenden Sie den Schulbriefkasten.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie außerdem darüber informieren, wie Sie ab Montag (20.04.2020) mit Ihren Kindern zuhause weiterarbeiten können. Alle Jahrgänge veröffentlichen wieder die entsprechenden Wochenpläne auf der Internetseite der Schule (www.ggs-huelserstrasse.de). Sie finden das Material unter dem Menüpunkt „Corona-Info“ im Ordner „Arbeitspläne“.
Es werden Aufgaben zu den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik zusammengestellt. Kinder des 1. und 2. Schuljahres sollten rund 60 Minuten daran arbeiten. Bei Kindern der 3. und 4. Schuljahre sollte die tägliche Arbeitszeit etwa 90 Minuten umfassen.

Herzliche Grüße

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 03.04.2020

Liebe Eltern,

mit dem heutigen Schreiben möchten wir uns bei Ihnen für eine gute Zusammenarbeit in dieser schwierigen Zeit bedanken.

Viele schöne Zuschriften, Bilder und Fotos haben wir von Ihnen erhalten, die unsere Homepage lebendig bleiben lassen. Sie zeigen, dass wir auch jetzt eine gute Gemeinschaft sind und diese auch leben.

Da die alte Schulhomepage optisch und technisch „in die Jahre gekommen“ ist, haben wir in den vergangenen Wochen einen neuen Internetauftritt gestaltet. Zum Ferienbeginn wird die alte Homepage entfernt und die neue Seite ins Netz gestellt. Sie bietet viele Neuerungen und größeren Bedienkomfort. Selbstverständlich werden wir weiterhin alle Schülerprojekte dort veröffentlichen. Schauen Sie gerne regelmäßig rein und erfahren Sie auf diese Weise weiterhin alles tagesaktuell.  Sie finden uns weiterhin unter der folgenden Adresse: www.ggs-huelserstrasse.de

Sollten wir nach den Ferien wieder den Schulbetrieb aufnehmen, starten wir mit einem „normalen“ Schultag, die geplante Ganztagskonferenz wird ausfallen.

Wird der Schulbetrieb nicht wieder aufgenommen, werden wir Sie natürlich darüber informieren, wie ein „ Unterricht“ dann aussieht.

Den Elternsprechtag werden wir nachholen, natürlich ist dies auch davon abhängig, wie es nach den Ferien weitergeht.

Der Apfelblütenlauf ist auf den Herbst verschoben worden…

Das Kollegium wünscht Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie gesund!

 

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen,

mit herzlichen Grüßen aus der Schule

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Brief vom 27.03.2020 – Ministerin Yvonne Gebauer

An dieser Stelle können Sie einen Brief der Ministerin Frau Gebauer herunterladen und lesen.

Brief vom 25.03.2020

Liebe Eltern,

heute Morgen erreichte uns seitens des Schulministeriums folgende Anweisung
„…hiermit werden Sie durch das MSB angewiesen, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs, in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen.
Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.“
Deshalb müssen in diesem Schuljahr die Klassenfahrten der 3. Schuljahre, die Abschlussfahrt der OGS, das Fußballturnier in St. Hubert und alle geplanten Klassenausflüge, Klassenfeste, die an außerschulischen Lernorten stattfinden sollten, ausfallen.
Bitte beachten Sie diese Anweisung, sollten Sie als Klassenpflegschaft Buchungen für Veranstaltungen vorgenommen haben

Herzliche Grüße

Beate Jacobs

Schulleiterin

Brief vom 21.03.2020 – Ergänzung

Liebe Eltern,

folgender Zusatz für die Notbetreuung ist außerdem zu beachten:
„Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.“
Zur Planung der angebotenen Notbetreuung benötigen wir im Bedarfsfall zwingend zeitnah eine Rückmeldung der betroffenen Familien. Geben Sie uns bitte schnellstmöglich eine Rückmeldung per Mail (192272@schule.nrw.de), sollten Sie eine Notbetreuung benötigen. Nennen Sie dabei bitte die Tage und die Zeiten. Bitte senden Sie den Antrag schnellstmöglich per Fax (02151 – 705928) oder Mail an die Schule bzw. verwenden Sie den Schulbriefkasten.

Herzliche Grüße

Beate Jacobs

Schulleiterin

Brief vom 20.03.2020

Liebe Eltern,

das Ministerium hat heute eine Nachricht hinsichtlich der angebotenen Notbetreuung geschickt. Demnach wird ab dem 23. März 2020 die bestehende Regelung erweitert: „Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. […]“
Zusätzlich wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet, sodass diese bis einschließlich zum 19. April an sieben Tagen die Woche in Anspruch genommen werden kann (ausgenommen Karfreitag bis Ostermontag).
Das benötigte Antragsformular kann auf der Seite des Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de) heruntergeladen werden. Aktuell ist das Formular noch nicht bezüglich der Wochenendtage und der Osterferien verändert. Bitte geben Sie dort bei Bedarf handschriftlich die entsprechenden Tage mit Datum und Uhrzeiten an.
Zur Planung der angebotenen Notbetreuung benötigen wir im Bedarfsfall zwingend zeitnah eine Rückmeldung der betroffenen Familien. Geben Sie uns bitte schnellstmöglich eine Rückmeldung per Mail (192272@schule.nrw.de), sollten Sie eine Notbetreuung benötigen. Nennen Sie dabei bitte die Tage und die Zeiten.
Bitte senden Sie den Antrag schnellstmöglich per Fax (02151 – 705928) oder Mail an die Schule bzw. verwenden Sie den Schulbriefkasten.

Beate Jacobs

Schulleiterin

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung in der OGS findet aufgrund der aktuellen Situation nicht statt.

Auch für diesen Zeitraum gelten die Weisungen für die Notbetreuung, d.h. das entsprechende Formular muss für den Antrag verwendet werden.

Beate Jacobs

Schulleiterin

Elternbrief vom 16.03. – Versorgung mit Material

Liebe Eltern,
zunächst möchten wir uns ganz herzlich bei allen Familien für die reibungslose Kooperation in dieser besonderen Situation bedanken.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie in der kommenden Zeit mit Ihren Kindern zuhause arbeiten können. Ausdrücklich handelt es sich nicht um verlängerte Osterferien. Die Kinder sollen in dieser Zeit mit Arbeitsmaterialien versorgt werden und diese zuhause erledigen.
Alle Jahrgänge veröffentlichen die entsprechenden Wochenpläne auf der Internetseite der Schule (www.ggs-huelserstrasse.de). Sie finden einen Link zu dieser Seite rechts oben auf der Startseite der Homepage.
Es werden Aufgaben zu den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik zusammengestellt. Kinder des 1. und 2. Schuljahres sollten rund 60 Minuten daran arbeiten. Bei Kindern der 3. und 4. Schuljahre sollte die tägliche Arbeitszeit etwa 90 Minuten umfassen.
Bei Rückmeldungen bzw. Fragen hierzu nehmen Sie bitte per Mail Kontakt zur Klassenlehrerin bzw. zum Klassenlehrer auf. Die Mailadressen werden den Klassenpflegschaften der entsprechenden Klasse bekannt und klassenintern weitergegeben. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer wird sich dann zeitnah bei Ihnen melden.

ACHTUNG: Auf der Schulhomepage werden wichtige Informationen veröffentlicht. Bitte schauen Sie regelmäßig auf die Homepage.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Beate Jacobs & Tobias Stengel

Schulleitung

Elternbrief vom 16.03. – Notbetreuung

Liebe Eltern,
zur Planung der ab Mittwoch angebotenen Notbetreuung (Entlastung des Personals in unverzichtbaren Funktionsbereichen – z.B. im Gesundheitswesen) benötigen wir im Bedarfsfall zwingend zeitnah eine Rückmeldung der betroffenen Familien.
Das zu verwendende Formular erhalten Sie im Anhang bzw. können Sie dieses auf der Internetseite des Kreis Viersen unter folgendem Link herunterladen:
https://www.kreis-viersen.de/c12575a80043f9a5/files/53_betreuung_vordruck.pdf/$file/53_betreuung_vordruck.pdf?openelement
Bitte geben Sie den Antrag bis spätestens Mittwoch im Sekretariat der Schule ab oder verwenden Sie den Schulbriefkasten.
WICHTIG: Geben Sie uns zusätzlich ab sofort bitte eine Rückmeldung per Mail (192272@schule.nrw.de), sollten Sie eine Notbetreuung ab Mittwoch benötigen. Dies ist aus schulorganisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen unerlässlich.

Beate Jacobs

Schulleiterin

Elternbrief vom 13.03. – Schulschließung

Liebe Eltern,
soeben haben wir vom Ministerium eine offizielle Stellungnahme hinsichtlich des Umgangs mit dem Corona-Virus im Schulbereich erhalten:
„Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. […]
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. […]“
Es ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen dringend erforderlich, dass wir frühzeitig erfahren, ob Sie Ihr Kind während der Übergangsregelung Montag und Dienstag nicht zur Schule schicken.
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Kind für Montag und Dienstag abzumelden:
1) Schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail mit Namen und Klasse Ihres Kindes an folgende Adresse: 192272@schule.nrw.de. Ab sofort möglich!
2) Rufen Sie bitte Montag ab 7:20 Uhr unter 02151 – 705921 im Sekretariat der Schule an.
Über ein „Notbetreuungsangebot“ für die Zeit bis zu den Osterferien für Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, werden wir Sie zeitnah informieren.

Beate Jacobs

Schulleiterin